Zur aktuellen Diskussion um die neue Aktenversendungspauschale
Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) v. 5. 5. 2004 (BGBl. I, S. 718) wurde auch die Aktenversendungspauschale in Nr. 9003 GKG-KostV und § 107 OWiG neu geregelt. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, ob die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12 € gem. § 107 Abs. 5 S. 1OWiG und Nr. 9003 (1) KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn der Antragsteller die Rücksendung der Akte auf eigene Kosten vorgenommen hat. Dies dürfte, abgesehen von der Zustellung über das Gerichtsfach, bundesweit die Praxis sein.
Soziales Engagement
Herr Rechtsanwalt Rybicki angangiert sich als Mitglied des Rotary Club der Hansestadt Stralsund für soziale Belange. Die Anwaltskanzlei RYBICKI CONSULTING fördert seit Jahren die Jugendmannschaften des vormaligen Vereins FC Pommern Stralsund, die Jugendabteilung des Phoenix Boxsportverein Stralsund sowie der Fußballabteilung des TSV 1860 Stralsund. Rechtsanwalt Rybicki ist weiter Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der Stiftung Deutsches Meeresmuseum e.V. sowie des Fördervereins des THW Ortsverbandes Stralsund e.V.
