Ein Tipp für Anwälte: Wer schnell umdenkt, für den wird vieles leichter

Nachdem der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Vollstreckung zum Beispiel durch Einführung des so genannten P-Kontos weiter eingeschränkt hat, soll nun eine erfolgreiche Vollstreckung erleichtert werden. Das Gesetz zur Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren wurde bereits 2009 verabschiedet. Es ist jetzt am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat eine mehr als dreijährige Umsetzungszeit vorgesehen, da mit dem Gesetz umfangreiche technische Veränderungen erforderlich werden. Der Autor stellt aus Anwaltssicht zentrale neuen Regelungen vor, damit sich die Gläubiger und Gläubigervertreter schnell auf die neue Rechtslage einstellen und damit die Vollstreckungsergebnisse verbessern können. Siehe ausführlich zur Reform auch Mroß (AnwBl 2013, 16 in diesem Heft).

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Soziales Engagement

Herr Rechtsanwalt Rybicki angangiert sich als Mitglied des Rotary Club der Hansestadt Stralsund für soziale Belange. Die Anwaltskanzlei RYBICKI CONSULTING fördert seit Jahren die Jugendmannschaften des vormaligen Vereins FC Pommern Stralsund, die Jugendabteilung des Phoenix Boxsportverein Stralsund sowie der Fußballabteilung des TSV 1860 Stralsund. Rechtsanwalt Rybicki ist weiter Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der Stiftung Deutsches Meeresmuseum e.V. sowie des Fördervereins des THW Ortsverbandes Stralsund e.V.