Anmerkungen zu AG Greifswald, Urt. v. 07.05.2001, Az. 44 C 219-01

Die im Rahmen des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung einseitige Umrechnung eines Mietspiegels,der Mietzinse in DM ausweist,in Euro,ist eine irreführende Behauptung und führt zur formellen Unwirksamkeit des Erhöhungsbegehrens.

Autor: [acf field="autor"]
Zeitung: [acf field="zeitung"]
Erschienen am: [acf field="erschienen_am"]

Soziales Engagement

Herr Rechtsanwalt Rybicki angangiert sich als Mitglied des Rotary Club der Hansestadt Stralsund für soziale Belange. Die Anwaltskanzlei RYBICKI CONSULTING fördert seit Jahren die Jugendmannschaften des vormaligen Vereins FC Pommern Stralsund, die Jugendabteilung des Phoenix Boxsportverein Stralsund sowie der Fußballabteilung des TSV 1860 Stralsund. Rechtsanwalt Rybicki ist weiter Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der Stiftung Deutsches Meeresmuseum e.V. sowie des Fördervereins des THW Ortsverbandes Stralsund e.V.